Die Gesamtkirchengemeinde

Bis zum Jahr 1946 bestand für den Bereich der Universitätsstadt Tübingen eine Kirchengemeinde, für die ein Kirchengemeinderat gebildet war.
Mit Beschluß des Gesamtkirchengemeinderates vom 15.08.1947 wurden anstelle der bisherigen Kirchengemeinde Tübingen drei Teilkirchengemeinden gebildet:
die  Stiftskirchengemeinde
die  Jakobuskirchengemeinde
die  Eberhardskirchengemeinde.
Für diese Teilkirchengemeinden wurde jeweils ein Teilkirchengemeinderat gewählt. Diese bilden insgesamt den Gesamtkirchengemeinderat.
 
Im Zuge der weiteren Entwicklung der Stadt wurden mit Beschluß des Gesamtkirchengemeinderates
1. vom 11.06.1956 die  Martinskirchengemeinde .
2. vom 16.07.1965 die  Stephanuskirchengemeinde (wirksam ab 05.12.1965)
3. vom 02.04.1971 die  Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde (wirksam ab 05.12.1971)
4. vom 15.10.1976 die  Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde (wirksam ab 04.12.1977)
gebildet.
 
Diese sieben Kirchengemeinden bilden bis heute die Gesamtkirchengemeinde mit ca. 18.500 Gemeindegliedern.

In jeder der sieben Kirchengemeinden sind  Kirchengemeinderäte eingerichtet. Sie leiten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde.

 Der Gesamtkirchengemeinderat, in dem alle sieben Kirchengemeinde vertreten sind, ist für grundlegende Entscheidungen zuständig.

Der  Engere Rat ist als "Verwaltungsausschuss" für die laufenden Geschäfte zuständig. Er tagt i.d.R. einmal monatlich.

Für verschiedene Bereiche sind  beschließende Ausschüsse eingerichtet:
Bauausschuss
Schlatterhausausschuss
Waldheimausschuss
Diakoniestationsausschuss
Kindergartenausschuss
Beratende Ausschüsse:
Der Energieausschuss ist als ständiger beratender Aussschuss installiert.