Die Gesamtkirchengemeinde

Die Gesamtkirchengemeinde ist gemäß § 2 der Kirchengemeindeordnung (KGO)
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet.
§ 3 KGO
(1) Durch den Zusammenschluss von Kirchengemeinden ...kann eine Gesamtkirchengemeinde gebildet werden.
(2) Die Rechtsverhältnisse der Gesamtkirchengemeinde werden nach der Maßgabe der §§ 51 bis 54 durch Ortssatzung geregelt.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetztes über die Kirchengemeinden (KGO) gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch für die Gesamtkirchengemeinden.

Bis zum Jahr 1946 bestand für den Bereich der Universitätsstadt Tübingen eine Kirchengemeinde, für die ein Kirchengemeinderat gebildet war.
Mit Beschluß des Gesamtkirchengemeinderates vom 15.08.1947 wurden anstelle der bisherigen Kirchengemeinde Tübingen drei Teilkirchengemeinden gebildet:

die Stiftskirchengemeinde  mit ESG (Evangelische Studierendengemeinde)
die Jakobuskirchengemeinde
die Eberhardskirchengemeinde.
Für diese Teilkirchengemeinden wurde jeweils ein Teilkirchengemeinderat gewählt. Diese bilden insgesamt den Gesamtkirchengemeinderat.

Im Zuge der weiteren Entwicklung der Stadt wurden mit Beschluß des Gesamtkirchengemeinderates
1. vom 11.06.1956 die Martinskirchengemeinde .
2. vom 16.07.1965 die Stephanuskirchengemeinde(wirksam ab 05.12.1965)
3. vom 02.04.1971 die Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde (wirksam ab 05.12.1971)
4. vom 15.10.1976 die Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde (wirksam ab 04.12.1977)
gebildet.
Diese sieben Kirchengemeinden bilden bis heute die Gesamtkirchengemeinde mit ca. 18.500 Gemeindegliedern.

In jeder der sieben Kirchengemeinden sind Kirchengemeinderäte eingerichtet. Sie leiten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde.
Der Gesamtkirchengemeinderat, in dem alle sieben Kirchengemeinde vertreten sind, ist für grundlegende Entscheidungen zuständig.
Der Engere Rat ist als "Verwaltungsausschuss" für die laufenden Geschäfte zuständig. Er tagt i.d.R. einmal monatlich.


Für verschiedene Bereiche sind beschließende Ausschüsse eingerichtet:
Bauausschuss
Schlatterhausausschuss
Waldheimausschuss
Kindergartenausschuss