Die Mitarbeitervetretung vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle stärkt sie den Auftrag der Kirche und tritt für eine gute Zusammenarbeit ein. (nach §35 MVG)

Die MAV der Gesamtkirchengemeinde Tübingen

 

Wir begleiten, beraten, unterstützen Sie.
Wir werden aktiv, wenn Sie auf uns zukommen.
Nutzen Sie Ihr Recht!

Wir sind bei Neueinstellungen dabei, achten bereits im Vorstellungsgespräch und bei der Ausfertigung des
Arbeitsvertrages auf Ihre Rechte.

Wir begleiten Sie nach langer Krankheit bei der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM).

Bei Problemen am Arbeitsplatz überlegen wir zusammen mit Ihnen mögliche Wege und Lösungen.
Wir begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber.

Wir informieren Sie über rechtliche Veränderungen und deren Auswirkung.

Wir können für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber Dienstvereinbarungen treffen, in denen z.B.Arbeitsbedingungen konkretisiert und geregelt werden.

Wir unterstützen und begleiten die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs-und schutzbedürftiger, insbesondere behinderter oder älterer Menschen (Schwerbehindertenvertretung)

Wir achten auf Arbeits-und Gesundheitsschutz und Gleichstellung von Frauen und Männern.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!